Arten und Anforderungen für die Yachtinspektion
Erstens, die Inspektionskategorie der Yacht:
1. Erstinspektion, einschließlich:
(1) Bauinspektion von neuen Yachten;
(2) Die Erstinspektion bestehender Yachten.
2. Inspektion nach dem Bau, einschließlich:
(1) jährliche Inspektion;
(2) Inspektion der oberen Reihe / des Docks.
(3) Vorübergehende Kontrolle.
Zweitens die Ausstellung des Zertifikats:
1. Alle Yachten, die eine Inspektion beantragen, müssen nach Abschluss der Erstinspektion die Anforderungen dieser Anforderung erfüllen und ein „Yacht-Zertifikat“ ausstellen.
2. Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats beträgt maximal 5 Jahre.
Drittens das Intervall zwischen den Nachprüfungen:
1. Für Yachten, die die erforderlichen Zeugnisse erhalten haben, ist die Nachprüfung gemäß den vorgeschriebenen Intervallen und dem vorgeschriebenen Inhalt durchzuführen.
(2) Die jährliche Inspektion wird innerhalb von 3 Monaten vor und nach Ablauf des Fertigstellungstermins, der Inbetriebnahme oder der Erneuerung der Inspektion durchgeführt. Nach bestandener Prüfung unterschreibt der Besichtiger das entsprechende Zertifikat und bestätigt, dass das Zertifikat innerhalb des festgelegten Aktionszeitraums weiterhin gültig ist.
3. Die Inspektion in der oberen Reihe / im Hafen muss innerhalb von 5 Jahren mindestens zweimal und das längste Intervall höchstens drei Jahre betragen. Eine Inspektion muss jedoch bei der jährlichen Inspektion durchgeführt werden. Nach bestandener Prüfung unterschreibt der Besichtiger das entsprechende Zertifikat und bestätigt, dass das Zertifikat innerhalb der vorgeschriebenen Frist weiterhin gültig ist.
4. Wenn die Yacht eine der folgenden Bedingungen hat, sollte eine vorübergehende Inspektion beantragt werden. Nach bestandener Inspektion unterschreibt der Besichtiger das entsprechende Zertifikat und bestätigt, dass das Zertifikat innerhalb der vorgeschriebenen Frist weiterhin gültig ist:
(1) Bei einem Unfall, der die Seetüchtigkeit der Yacht beeinträchtigt;
(2) bei Änderung des in der Yachtbescheinigung festgelegten Verwendungs- oder Navigationsbereichs;
(3) Wenn das Zertifikat ungültig ist;
(4) Wenn sich der Eigner oder Betreiber der Yacht ändert oder sich der Registrierhafen ändert;
(5) Wenn es um die sichere Reparatur oder Änderung einer Yacht geht.
5. Wenn die Yacht die Nachprüfung gemäß den im Zertifikat festgelegten Betriebsbedingungen nicht durchführt, ist das Zertifikat ungültig.

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