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Arten und Anforderungen der Yachtinspektion

1. Die Kategorie der Yachtinspektion:

1. Erstinspektion, einschließlich:

(1) Bauinspektion neu gebauter Yachten;

(2) Die erste Besichtigung der bestehenden Yacht.

2. Inspektion nach dem Bau, einschließlich:

(1) jährliche Inspektion;

(2). Inspektion der oberen Reihe / des Docks.

(3) Vorübergehende Inspektion.

2. Ausstellung von Zertifikaten:

1. Nach Abschluss der ersten Besichtigung erhält die Yacht, die die Anforderungen der Yacht erfüllt, ein&"Yacht Certificate GG".

2. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung darf 5 Jahre nicht überschreiten.

3. Das Intervall zwischen den Inspektionen nach dem Bau:

1. Yachten, die die erforderlichen Zertifikate erhalten haben, sind nach dem Bau in den erforderlichen Intervallen und mit den angegebenen Inhalten zu überprüfen.

2. Die jährliche Inspektion muss innerhalb von 3 Monaten vor und nach jeder Woche nach Fertigstellung, Inbetriebnahme oder Erneuerung des Inspektionstermins durchgeführt werden. Nach bestandener Prüfung unterschreibt der Vermesser das entsprechende Zertifikat und bestätigt, dass das Zertifikat innerhalb der vorgeschriebenen Aktionszeit weiterhin gültig ist.

3. Die interne Inspektion in der oberen Reihe / im Dock sollte innerhalb von 5 Jahren mindestens zweimal erfolgen, und das längste Intervall beträgt nicht mehr als 3 Jahre. Eine davon sollte jedoch während der jährlichen Inspektion durchgeführt werden. Nach bestandener Prüfung unterschreibt der Vermesser das entsprechende Zertifikat und bestätigt, dass das Zertifikat innerhalb der vorgeschriebenen Frist weiterhin gültig ist.

4. Wenn eine der folgenden Bedingungen eintritt, sollte die Yacht die vorübergehende Besichtigung beantragen. Nach bestandener Prüfung muss der Besichtiger das entsprechende Zertifikat unterzeichnen und bestätigen, dass das Zertifikat innerhalb der vorgeschriebenen Frist weiterhin gültig ist:

(1) wenn ein Unfall auftritt, der die Seetüchtigkeit der Yacht beeinträchtigt;

(2) bei Änderung des durch das Yachtzertifikat begrenzten Nutzungs- oder Navigationsbereichs;

(3) wenn das Zertifikat ungültig ist;

(4) Wenn sich der Eigner oder Betreiber der Yacht ändert oder sich der Registrierungshafen ändert;

(5) Bei Reparaturen oder Umrüstungen unter Berücksichtigung der Sicherheit der Yacht.

5. Wenn die Yacht die im Zertifikat angegebenen Betriebsbedingungen nicht erfüllt oder keine erforderlichen Inspektionen nach dem Bau durchführt, wird das Zertifikat automatisch ungültig.

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